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Wirtschaftsinteressen vor Kindeswohl?

UN-Kinderrechtskonvention 1989 und „Recht auf digitale Teilhabe“ 2021

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Foto: pixabay.com | Caio

Aufforderung an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), sich dem Verbot kommerzieller, sozial nur genannter Dienste und privater digitaler Endgeräte (Smartphones) in Schulen anzuschließen. Von Ralf Lankau und Uwe Büsching