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Teilzeit

Bist du Lehrkraft in Teilzeit und möchtest gerne mehr dazu erfahren, welchen Anspruch auf Entlastung du hast?

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Foto: pixabay.com | Caio

Dann nutze die Chance, dich aktiv für eine gerechtere Gestaltung unserer schulischen Arbeitswelt einzusetzen. Wir kommen gerne zu euren Personalversammlungen und erläutern anschaulich, wie die Teilzeitrichtlinie wirkungsvoll umgesetzt werden kann.

Das betrifft zum Beispiel:

• Pausenaufsichten

• Unentgeltliche Mehrarbeit

• Konferenzen

• Elternsprechtage

• Klassenfahrten

Die Gründe, warum eine Lehrkraft in Teilzeit arbeitet, sind vielfältig: zu betreuende Kinder, zu pflegende Angehörige oder andere individuelle Lebensumstände. In jedem Fall besteht das Recht, zusätzlich zur Reduzierung der Pflichtstunden auch bei den teilbaren und nicht-teilbaren Dienstpflichten eine Entlastung zu erhalten.

Gut informiert seid ihr in der Lage, mit eurer Schulleitung ins Gespräch darüber zu gehen, wie verbindliche und für alle transparente Regelungen getroffen werden können, damit Teilzeit keine Mogelpackung bleibt.

Bei Interesse wendet euch bitte per Mail direkt an:

m.kraemer@gew-wiesbaden.de 

Ich freue mich auf die Einladung zu einer eurer Personalversammlungen.

Herzliche Grüße, 

Martina Krämer

Vorsitzenden-Team PG Frauen*

Mitglied im GPRS Wiesbaden