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Stellungnahme der GEW Wiesbaden-Rheingau zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main

der Vorsitzenden des Gesamtpersonalrats Schule die Amtsausübung zu untersagen

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Foto: pixabay.com | Caio

Die GEW Wiesbaden-Rheingau
weist die Aufforderungen und die Verhandlungsführung der Vorsitzenden Richterin Carina Venter als einseitig zurück, kritisiert die Personalisierung und die Einseitigkeit in der Berichterstattung, spricht der Vorsitzenden des GPRS ihr Vertrauen aus und sieht das Vorgehen des Schulamts als ein gegen engagierte Personalratsarbeit gerichtetes Vorgehen.
 

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt durch die Vorsitzende Richterin Venter, der Gesamtpersonalratsvorsitzenden zu untersagen, ihr Amt auszuüben, empfahl Venter, und dies allein an die Seite des GPRS gerichtet: Man möge doch jetzt das Ergebnis dieser Verhandlung mit in die Feiertage nehmen, sich besinnen und nun einen Neustart durchführen, um wieder zu einer guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit zu kommen. Eine solche Empfehlung steht einer Richterin nicht zu. Sie dokumentiert damit allein ihre Voreingenommenheit, Einseitigkeit und Parteilichkeit. Dies war gleichsam krönender Abschluss einer ebensolch einseitigen Verfahrensführung, in der juristische Erwägungen, wie sie von den Anwälten des GPRS und der Vorsitzenden angesprochen wurden, keine Rolle spielten. Entgegen dem Vortrag des GPRS, der sich ausdrücklich hinter das Verhalten seiner Vorsitzenden stellte, macht die Vorsitzende Richterin deutlich, dass sie allein im Handeln der GPRS-Vorsitzenden die vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört sieht. Dabei folgte sie nur den unbewiesenen Behauptungen des Schulamts.
Dies zeichnete sich bereits in der Prozessführung ab. Der renommierte Verwaltungsrechtler Gerhardt Strauch, der zuvor in den Sachverhalt nicht eingebunden war, hat dies sofort bestätigt und gegenüber dem Wiesbadener Kurier noch am Tag der Beschlussverkündung ausgeführt:


„Voreingenommene Richterin, fast schon befangen. Erwähnt die vielen Verfahren, die der GPR bei ihr hat. Also Frau Dr. Tuckfeld als offenbar engagierte Vorsitzende weg, dann keine oder weniger Verfahren. In der GesprächsführungFrau Wollf öfters mal angelächelt, der anderen Seite nur mit strengem Gesichtsausdruck begegnet. War offenbar schon festgelegt“


Dieser von Herrn Strauch auch gegenüber dem Wiesbadener Kurier geäußerte Hinweis wurde allerdings in der Berichterstattung vollkommen außer Acht gelassen. Dies blieb nicht die einzige Einseitigkeit der Journalistin Anke Hollingshaus. Kontextlos wurde nur am Schluss des Artikels daraufhingewiesen, dass diejenigen, die auf der Seite der Gesamtpersonalratsvorsitzenden Tuckfeld standen (und das war die große Mehrzahl des Publikums), die Aussage der Richterin als „Einmischung“ bewerteten und von „Skandal“ und „Unverschämtheit“, und mache sogar von einem „politischen Urteil“ sprachen.
Dem geneigten Leser erschließt sich aber nach der Lektüre des Artikels gar nicht, warum diejenigen, die auf der Seite von Manon Tuckfeld standen, zu diesen Einschätzungen kamen, da der gesamte Artikel einseitig auf die Darstellung des Schulamts abstellte. Die Einlassungen der Anwälte des GPRS und der Kollegin Tuckfeld, sowie die Einlassung der Kolleg*innen selbst wurden nicht in die Berichterstattung einbezogen. Um die zentralen Punkte zu nennen:

  • das Handeln der Vorsitzenden des GPRS war durch die Beschlüsse des GPRS legitimiert und in diesen begründet. Das Personalvertretungsrecht sieht ausdrücklich vor, dass die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats im Rahmen der Beschlüsse des Gremiums zu handeln hat. Ihr dies zur Last zu legen, verkennt die bestehende Rechtslage.
  • Eine Verletzung der Schweigepflicht liegt nicht vor. Darauf hat der Anwalt des Gesamtpersonalrats in der Verhandlung ausdrücklich hingewiesen und dies auch juristisch begründet.
  • Die starke Personalisierung, die mit Berichterstattung und Urteil vorgenommen wird, ist somit ebenso kritikwürdig. Wer im Rahmen der Beschlüsse handelt, kann und sollte dafür nicht gerichtlich belangt werden und auch nicht in der öffentlichen Berichterstattung so zentral gesetzt werden, insbesondere da Mitbestimmungsregeln ein hohes Rechtsgut darstellen und im Grundgesetz verankert sind.

Auf die schriftliche Begründung des Beschlusses ist die GEW Wiesbaden-Rheingau deshalb gespannt. Aus Sicht der GEW Wiesbaden-Rheingau können die Erkenntnisse dieses Prozesses einen solchen Beschluss nicht ansatzweise begründen.
 

Dieser Beschluss richtet sich gegen die Arbeit der GEW und gegen die Arbeit engagierter Personalräte. Personalräte, die nicht sofort zu allem „ja“ sagen, wenn das Schulamt etwas umsetzten möchte, sondern die Umsetzungsanliegen immer mit Recht und Gesetz und mit den Bedarfen der Schulen abgleichen; dies zum Wohle der Beschäftigten. Hierbei werden (für das Schulamt und das Gericht wohl erstaunlicherweise) die berechtigten Interessen der Beschäftigen häufig nicht immer so beurteilt, wie in den Vorstellungen von Ministerium oder Schulamt. Dass unter dem Wohl der Beschäftigten nicht immer die Auffassung des Schulamts gesehen wird, ist der Kern der Mitbestimmungsrechte. Diese demokratischen Rechte bräuchte es nicht, würden Schulamt und Schulleitungen schon immer stets und ausnahmslos im besten Interesse der Kolleg*innen handeln. Wer dies aber nicht nur kritisiert, sondern gerichtlich ahndet, hat tatsächlich ein anderes Verständnis von Demokratie und Beteiligung der Beschäftigten als die GEW. 

Kollegin Manon Tuckfeld schreibt zudem richtig in ihrer Gegendarstellung:

„Anders als im Artikel von Frau Hollingshaus unter Bezug auf das dem Gesamtpersonalrat und mir unbekannte Schreiben von Schulleiterinnen und Schulleitern behauptet, ist es nämlich nicht so, dass aufgrund des Handelns des Gesamtpersonalrats wichtige, über Monate geplante, Personalmaßnahmen nicht pünktlich umgesetzt werden können. Richtig ist vielmehr, dass das Staatliche Schulamt diesen Prozess über weite Strecken allein zu verantworten hat. Entschließt sich das Schulamt dazu, eine Personalmaßnahme umzusetzen und zur Mitbestimmung vorzulegen, hat der Gesamtpersonalrat genau 14 Tage Zeit, um dazu abschließend Stellung zu nehmen. Damit ist der Mitbestimmungsprozess zwar nicht abgeschlossen, geht aber in die Verantwortung der Stufe (HMKB und HPRS) über.“


Es ist mehr als befremdlich, dass die desolate Situation, die an vielen Schulen herrscht, dem Gesamtpersonalrat angelastet werden soll. Damit wird nur von der wahren Verantwortung abgelenkt. Es ist maßgeblich der Gesamtpersonalrat, der immer wieder auf Versäumnisse und Handlungsnotwendigkeiten hinweist. So geschehen zuletzt etwa durch die von Katja Giesler initiierte und der GEW Wiesbaden-Rheingau unterstützte Kundgebung gegen die Überlastung der Kolleg*Innen an Grundschulen.

Der Angriff auf grundgesetzlich garantierte Mitbestimmungsrechte passt leider nur zu gut in das derzeitige (bildungs-) politische Bild. Viele Schulleitungen, die sich offenbar – im vorauseilenden Gehorsam - eine Meinung bilden, indem Sie einseitig auf die Fach- und Dienstaufsicht im Staatlichen Schulamt hören, und eine Schulaufsicht, die Monate bis Jahre braucht, um Personalmaßnahmen abzuschließen und dann die Schuld hierfür der gesetzlich verbrieften Mitbestimmung in die Schuhe schiebt und dabei die häufige Leitungsrotation völlig unbeachtlich lässt?!

Wenn die Schulamtsleitung mit dem GPRS gut zusammenarbeiten möchte, dann sollte sie dies doch einfach tun. Jedenfalls ist die Einschätzung, dass die vom Gesamtpersonalrat eingenommene Position allein das Werk der Vorsitzenden sei, schlicht falsch. Unabhängig davon gab es, nach Kenntnis der GEW Wiesbaden-Rheingau, keinen Versuch seitens der Schulamtsamtsleitung, vor Einreichung des Ausschlussantrags die Vorwürfe aufzuklären. Aber um Aufklärung scheint es hier nicht zu gehen.

Die Vorsitzende des GPRS ist GEW-Mitglied, viele Kolleg*innen, die in den GPRS gewählt wurden, sind GEW-Mitglieder. Sie alle sprechen Manon Tuckfeld das Vertrauen aus. Die GEW Wiesbaden-Rheingau wird dieses Vertrauen auch mit entsprechenden Beschlüssen, die noch gesondert bekannt gegeben werden, untermauern.

Weder Schulamtsleitung noch Schulleitungen noch das Verwaltungsgericht werden verhindern, dass Manon Tuckfeld sich weiterhin für die Interessen der Kolleg*innen einsetzt….nicht ohne Grund wird bei allen GPRS–Wahlen hessenweit der GEW ein beachtliches Vertrauen ausgesprochen….und dieses Vertrauen lassen wir uns schon gar nicht von diesem staatlichen Schulamt beschädigen.

Die kollegialen Rückmeldungen, die der GPRS für seine Arbeit erhält, sind sehr oft ganz andere, als die gern und immer wieder öffentlich, auch in der Lokalpresse, vorgetragenen. Sie zeugen Respekt, Vertrauen und Dankbarkeit für die gute Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer*innen.

Es gibt eine Unmenge von Kolleg*innen, welche die Arbeit, die inhaltliche Unabhängigkeit, die Sachkunde und die unbedingte Bereitschaft, für die Interessen der Kolleg*innen einzustehen und dafür auch zu streiten, sehr zu schätzen wissen und sehr zufrieden sind, sachkundige, engagierte und vertrauensvolle Ansprechpartner*innen und Mitstreiter*innen für ihre Belange zu haben.

Dies hat auch eine gut besuchte Mitgliederversammlung der GEW Wiesbaden-Rheingau am 11.12.2025 wie folgt zum Ausdruck gebracht:
 

"Die Mitgliederversammlung der GEW Wiesbaden-Rheingau bewertet das Vor-
gehen des staatlichen Schulamts als untragbaren Affront gegen gewerkschaft-
liche Arbeit und die Unabhängigkeit von Personalräten. Obwohl das Amtsent-
hebungs- und Ausschlussverfahren gegen die GPRS-Vorsitzende Dr. Manon
Tuckfeld vordergründig gegen nur gegen eine Person gerichtet scheint, ist es
ein Angriff auf den gesamten GPRS, die GEW, Gewerkschaften insgesamt und
auf alle kritischen in Bildung Tätigen.
Die Mitgliederversammlung der GEW Wiesbaden-Rheingau fordert die Be-
hörde hiermit auf, das Verfahren zurückzuziehen."


Ein klares Votum und der Auftrag, unsere Arbeit für die Interessen der Kolleg*innen fortzusetzen!

Mit GEWerkschaftlicher Solidarität
Kreisverband der GEW Wiesbaden-Rheingau
V.i.S.d.P.: Uta Knigge und Hans-Joachim Barth