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Neuigkeiten zum Verbot der Amtsausübung der Vorsitzenden des GPRS RTWI

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Foto: pixabay.com | Caio

Die Leiterin des Staatlichen Schulamts war, mit Hilfe des Gerichtes mit der Unterstützung der im GPRS vertretenen Verbände, gegen die gewählte Vertreterin des Gremiums vorgegangen.

Das Gericht entschied, jenseits aller üblichen gerichtlichen Maßstäbe, die Vorsitzende von ihrer Amtsausübung zu entbinden, nur weil sich die Vorsitzende an Beschlüsse des GPRS gehalten und sich mit dem Hauptpersonalrat über personelle Angelegenheiten ausgetauscht hat. Der Beschlusstext liegt nun vor, genau wie die Beschwerde dagegen (siehe unten). Viele Kolleg*innen der GEW hatten an dieser denkwürdigen Gerichtsverhandlung teilgenommen. Ein Ergebnis war, dass Befangenheitsanträge gegen die Richterin gestellt wurden. Diese wurden, obwohl sie dem Gericht vier Monate vorlagen, nicht entschieden. Die Richterin wurde nach Begründung ihres Urteils versetzt.

Download der Aufstellung der zentralen Beschwerdeinhalte