Es heißt, dass 10 % der Schülerinnen und Schüler im Schulamtsbezirk ihren Erstwunsch hinsichtlich der von ihnen gewählten weiterführenden Schule nicht erfüllt bekommen haben. Das scheint zunächst eine kleine prozentuale Zahl zu sein. Betrachtet man jedoch, dass die Erfüllung der Erstwünsche für einen Großteil der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht schwierig ist, da Wiesbaden insgesamt über genügend Aufnahmekapazitäten verfügt, um den Bedarf aller Kinder beim Übergang auf eine weiterführende Schule abzudecken, erscheint diese Zahl in einem anderen Licht.
Dieser Umstand deutet darauf hin, dass die gewählte Bezugsgröße problematisch ist. Eine andere, wenn auch weniger schmeichelhafte Betrachtungsweise wäre, als 100 % die Gruppe derjenigen anzunehmen, deren Erstwunsch nicht erfüllt werden konnte. Dann müsste davon gesprochen werden, dass 60 % dieser Schülerinnen und Schüler zumindest ihren Zweit- oder Drittwunsch erhalten haben. Umgekehrt bedeutet dies, dass 40 % weder an ihrer Erst-, Zweit- noch Drittwunschschule aufgenommen wurden.
Die Spielerei mit Prozentzahlen bedeutet für Hunderte betroffener Kinder in absoluten Zahlen keinerlei Milderung. Wer jedoch gute Nachrichten produzieren möchte, greift lieber auf die kleinere Prozentzahl zurück, um Erfolgsmeldungen zu verbreiten. Vom Staatlichen Schulamt wird das Verfahren gewürdigt und gelobt, zudem wird auf die Mitwirkung der Eltern verwiesen – mit der Realität vieler Betroffener hat das jedoch wenig zu tun. Selbst bei der GEW landen Beschwerden von Eltern, die sich gegen die Entscheidungen wenden. Es wird von Familien berichtet, die die Anmeldung an einer Privatschule der Lotterie des staatlichen Verfahrens vorgezogen haben. Ebenso wird von der Hilflosigkeit berichtet, die mit diesem Verfahren verbunden ist.
Das neu eingeführte Losverfahren ist eine Kapitulation vor jeder Form nachvollziehbarer und begründeter Entscheidungsfindung. Weder Schulweg, Schulprofil noch bestehende Freundschaften spielen eine Rolle. Eltern und Kinder haben schlicht Glück oder Pech. „Staatliches Handeln verabschiedet sich zugunsten eines Glücksspielverfahrens!“, so Manon Tuckfeld vom Vorstand der GEW Wiesbaden-Rheingau. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Das Verfahren ist nicht überprüfbar, kaum kritisierbar und soll offenbar einfach hingenommen werden.
Immerhin wurden die vier beziehungsweise vierzig Prozent – je nach Betrachtungsweise – der Schülerinnen und Schüler, die nicht über das Losverfahren vermittelt werden konnten – laut Wiesbadener Kurier in einem Abstimmungsprozess unter den Schulleitungen verteilt. Vielleicht fanden hierbei wenigstens pädagogische Maßstäbe Berücksichtigung.
Eine echte Schulaufsicht könnte ihre Entscheidungen nachvollziehbar und pädagogisch begründen – und zwar für jeden einzelnen Fall. Die Wiesbadener Schulaufsicht hingegen feiert das durchgeführte Losverfahren als der Weisheit letzter Schluss. Wie arm. Eltern und Kinder müssen die Folgen nun ausbaden.