Ergänzender Text für Schulleiterinnen und Schulleiter, die sich selbst an der Arbeitsniederlegung beteiligt haben
Kategorie: log Arbeitsniederlegung, log Arbeits- und Sozialrecht

 

Vom: 28. Januar 2010

Ergänzend zu den formulierten allgemeinen Bedenken gegen meine Zuständigkeit zum Ausspruch von Missbilligungen weise ich auf folgendes hin.

Ich habe mich selbst an der Arbeitsniederlegung vom 17.11.2009 beteiligt. Ich war und bin der Meinung, dass die Arbeitsniederlegung, an der ich mich entsprechend dem Aufruf meiner Gewerkschaft beteiligt habe, legitim und legal war. Angesichts der exorbitant hohen Arbeitsbelastung der hessischen Lehrkräfte gab und gibt es keine Rechtfertigung dafür, dass die Lehrkräfte von einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung, wie sie im Tarifbereich des Landes Hessen vereinbart worden ist, auszunehmen. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, aus denen die herrschende Meinung in der Bundesrepublik Deutschland ein allgemeines Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ableitet, können im Rahmen der demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsordnung des Grundgesetzes nur insoweit Geltung beanspruchen, wie sie durch entgegenstehendes Verfassungsrecht nicht eingegrenzt oder überlagert werden. Zwingender Auslegungsmaßstab sind insoweit Rechtsgrundsätze, die sich aus europäischem Recht ergeben, zu dessen Einhaltung und Anwendung sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich verpflichtet hat.  

Zu diesen verbindlichen Rechtsmaterien gehört auch die Europäische Menschenrechtskonvention. In zwei neueren Urteilen (Urteile vom 12.11.2008 und vom 21.04.2009) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechteerklärt, ein generelles Streikverbot für alle Beamtinnen und Beamte eines Unterzeichnerstaates verstoße gegen die Konvention. Die „hergebrachten Grundsätze“ wollen ein allgemeines Streikverbot konstituieren. Sie sind mithin vor dem Hintergrund der genannten Rechtsprechung unbeachtlich.  

Wenn ich aus den genannten Gründen meine Teilnahme an der Arbeitsniederlegung als berechtigt ansehe, so bringt es mich in einen unauflösbaren Interessen- und Loyalitätskonflikt, wenn ich gegenüber meinen Lehrkräften verpflichtet werden soll, das von mir selbst als gerechtfertigt angesehen Verhalten als rechtswidrig und schuldhaft zu bezeichnen und darauf gestützt Sanktionen auszusprechen. Aus den genannten Gründen bin ich auch befangen.  

Ich bitte daher, mich ausdrücklich von der ausgesprochenen Verpflichtung zu entbinden.    

 

Unterschrift